30.01.2015

Neues Bestattungsgesetz für NRW

Seit Oktober 2014 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Bestattungsgesetz. Für Hinterbliebene und Bestatter bringt die neue Regelung einige Veränderungen mit sich.

 

Eine Novellierung des Bestattungsgesetzes war nach Meinung vieler Bestatter und auch Friedhofsämter längst überfällig. Die bisher sehr starren Regelungen in Bezug auf Bestattungsfristen wurden größtenteils erweitert und gelockert, teilweise aber auch eingeschränkt. Bei einer Erdbestattung galt bisher eine Frist von mindestens 48 Stunden und maximal acht Tagen bis zur Bestattung. Ausnahmen waren nicht vorgesehen und nicht möglich. Um Feiertage wie Weihnachten, Silvester oder Ostern kam es damit immer zu enormen Terminproblemen. Die neue Regelung sieht vor, dass eine Erdbestattung nun nach frühestens 24 Stunden stattfinden darf und spätestens nach zehn Tagen erfolgt sein muss. Wobei nach der Änderung jetzt auch Ausnahmegenehmigungen durch die Ordnungsbehörde möglich sind.

Veränderungen hat es auch in Bezug auf Feuerbestattungen gegeben. Wo bisher fast keine Einschränkungen vorlagen, weder der späteste Feuerbestattungstermin noch der Termin zur Urnenbeisetzung waren vorgeschrieben, gelten nun fast die gleichen Zeiten wie bei einer Erdbestattung. Innerhalb von zehn Tagen muss die Feuerbestattung stattgefunden haben, nach spätestens sechs Wochen muss die Urne beigesetzt sein. Damit wurden Regelungslücken im Gesetzt geschlossen, die zu mancher Urne „auf dem Kamin“ geführt haben. Denn auch der Verbleib der Urne muss dem Krematorium jetzt zeitnah nachgewiesen werden. Die Verbraucherinitiative Aeternitas kritisiert, dass die neue gesetzliche Regelung für Urnen noch strenger geworden ist und nicht, wie erhofft, eine Liberalisierung in Bezug auf Urnenbeisetzung oder Ascheverstreuung erfolgte.

 

Der Trend zur Feuerbestattung hält derweil weiter an. In Lippstadt wurden in 2014 ungefähr 70 % der Verstorbenen eingeäschert. Dafür verantwortlich sind nur zu einem geringen Teil die Friedhofsgebühren. Bedingt durch die Grundgebühren, die pro beigesetzten Verstorbenen berechnet werden, liegen die Kosten der Gräber nicht mehr so weit auseinander wie früher. Immer mehr Angehörige ziehen die Feuerbestattung aufgrund des geringeren Pflegeaufwandes vor. Die Kinder wohnen oft nicht mehr im selben Haus und die Sorgen um eine Grabpflege für die nächsten mindestens 25 Jahre verstärken den Trend zur Urnenbeisetzung.

 

Einer kompletten Liberalisierung im Umgang mit der Urne steht aber auch Bestattermeister Dirk Walter skeptisch gegenüber. „Aus unserem kulturellen und christlichen Hintergrund sollte es weiterhin einen festen und für alle Familienmitglieder und Freunde zugänglichen Ort geben, an dem die Verstorbenen ruhen können“. Auch der Verbleib der Urne zu Hause oder im Garten aus rein finanziellen Gründen soll durch das Bestattungsgesetz verhindert werden. Eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes in Bezug auf den Verbleib der Urne würde Walter aber begrüßen, wenn „zu Lebzeiten durch den Verstorbenen eine klare Regelung getroffen wurde“.

24.11.2014

Bund der Steuerzahler NRW bemängelt Friedhofsgebühren in Lippstadt

Urnenreihengräber sind die teuersten in NRW

LIPPSTADT ? Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) verpasst der Stadt Lippstadt wegen hoher Friedhofsgebühren eine schallende Ohrfeige. In Lippstadt werden mit 1814 Euro Gesamtgebühr die höchsten Gebühren für eine Urnenbestattung in einem Reihengrab verlangt. Die nied- rigste Gebühr wird dagegen mit 347 Euro in Gütersloh verlangt.

Das hat ein Vergleich der Friedhofsgebühren ergeben, den der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) unter den 56 nordrheinwestfälischen Städten mit mehr als 60 000 Einwohnern durchgeführt hat. Der Verband fordert die Städte mit den höchsten Gebührensätzen auf, diese umgehend zu senken, heißt es in einer in dieser Woche in Umlauf gebrachten Pressemitteilung.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum einige Städte zum Teil vier Mal höhere Gebühren nehmen, als andere, argumentiert der Bund der Steuerzahler. Bei einer Urnenbeisetzung im Reihengrab wird mit 1600 Euro in Lippstadt die höchste Grabnutzungsgebühr verlangt, so der Bund der Steuerzahler. In Solingen werde mit gerade mal 195 Euro die niedrigste Gebühr fällig. Bei der Gesamtgebühr einschließlich Bestattungsgebühr von 149 Euro und Verwaltungsgebühr von 65 Euro steigt der Betrag in Lippstadt für eine Urnenbestattung auf 1814 Euro, gefolgt von Herford mit 1801 Euro und Herne mit 1558,20 Euro. An der Spitze der Städte mit der niedrigsten Gesamtgebühr bei einer Urnenbestattung liegt die Nachbarstadt Gütersloh mit 347 Euro, gefolgt von Gladbeck mit 416 und Bergisch-Gladbach mit 478 Euro. Im Durchschnitt liegt die Gesamtgebühr für die Urnenbestattung in den 56 vom Bund der Steuerzahler untersuchten kommunen bei 1067 Euro. Hier rangiert Lippstadt mit 1814 Euro einsam an der Spitze.

Etwas besser schneidet die Lippe-Stadt bei der Sargbestattung in einem Wahlgrab ab. Hier liegt die Grabnutzungsgebühr bei 2042 Euro plus 448 Euro Bestattungsgebühr und 65 Euro Verwaltungsgebühr, macht zusammen 2555 Euro. Im Durchschnitt werden in den 56 untersuchten Kommunen 2709 Euro für eine Sargbestattung verlangt. Lippstadt liegt hier also knapp unter dem Durchschnitt. Spitzenreiter ist Kerpen mit 6088 Euro, einschließlich Bestattungs- und Verwaltungsgebühren.

Besorgniserregende Belastung

„Das ist eine nicht nachzuvollziehende, besorgniserregende Gebührenbelastung“, kommentiert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Generell müssen die Aufwendungen im Friedhofswesen nach Ansicht von Wirz gerechter verteilt werden. Die Friedhofsgebührenbelastung für die Bürger oder deren Angehörige müsse auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden, fordert der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Heinz Wirz. Andernfalls wird es nach seiner Ansicht vermehrt zu einem „Friedhofs-Tourismus“ kommen. „Wer es sich nicht leisten kann, in der eigenen Stadt beigesetzt zu werden, wird in der Nachbarkommune versuchen, die letzte Ruhe zu finden“, so Wirz. ? wp

Quelle: www.derpatriot.de

24.09.2014

"Abschied nehmen mit Kindern"

Ratgeber zur Kindertrauer bei Aeternitas.de zum Download

nach einem Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis trauern auch Kinder. Offen mit ihnen über den Verlust zu sprechen, hilft den Kindern eher als darüber zu schweigen und das Thema von ihnen fernzuhalten. Diesen und weitere Ratschläge enthält der neue Leitfaden „Abschied nehmen mit Kindern“, herausgegeben von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Unter folgendem Link lesen Sie mehr dazu. 

Artikel von Aeternitas

Den Leitfaden herunterladen.

13.08.2014

Neues Bestattungsgesetz für NRW

Änderungen treten zum 1. Oktober 2014 in Kraft

Die wichtigsten Änderungen des neuen Bestattungsgesetzes in NRW sind folgende:
 

Beisetzungsnachweis für Urnen:

Das bisherige BestG NRW sah keine Nachweispflicht für die Beisetzung der Totenasche vor. Nach bisherigem Recht konnte die Urne zum unverzüglichen Transport an den Beisetzungsort an Hinterbliebene oder Bestatter ausgehändigt werden. Nicht vorgesehen war eine Überprüfungspflicht des Krematoriums, ob die Beisetzung auch tatsächlich durchgeführt wurde. Künftig muss dem Krematorium innerhalb von sechs Wochen nach Aushändigung der Urne ein Beisetzungsnachweis (z.B. Bescheinigung der Friedhofsverwaltung) vorgelegt werden. Damit wird die Nachweispflicht für Totenasche als zentrale Forderung aus der Evaluation des alten Bestattungsgesetzes eingeführt. 


Bestattungsfristen :

Die bisherige Bestattungsfrist für Erdbestattungen wird von acht Tagen auf zehn Tage verlängert. Gleichzeitig gilt dies künftig neuerdings auch für die Einäscherung. 

Das Gesetz räumt den hinterbliebenen Personen und deren Beauftragten (Bestattern) zudem die Möglichkeit ein, Verlängerungen zu beantragen. 

Die Verlängerungsmöglichkeit der Bestattungsfrist werde den Angehörigen und Ordnungsbehörden künftig eine höhere Flexibilität ermöglichen, so die Landesregierung.

Neu wird in diesem Zusammenhang sein, dass die Einäscherung innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden muss.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem die Frist für die frühestmögliche Erdbestattung von 48 Stunden auf 24 Stunden heruntergestuft. ,,Erdbestattungen dürfen frühesten vierundzwanzig Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden." Dies komme „allen Religionen entgegen, in denen schnell bestattet werden soll, darunter Muslimen, die die drittgrößte Religionsgemeinschaft in NRW bilden, und Menschen jüdischen Glaubens“, so Jutta Velte, integrationspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion.
 

Verstreuung von Asche:

Das bisheriges Formerfordernis "Verfügung von Todeswegen" entfällt. Anders als im bisherigen § 15 BestG Abs. 6 und 7  erfordert der §15 Abs 6 nF nur eine schriftliche Erklärung.

13.08.2014

Warnung vor Betrug

Kriminelle "Angebote" nutzen Trauersituation aus

Der Bundesverband der Bestatter informiert aus aktuellem Anlass über Schreiben/Rechnungen des "ZENTRALES TRAUERREGISTER" an Angehörige.

Hier sollen Angehörige eine Gebühr von 395,20 € für eine Veröffentlichung der zuvor in der Zeitung geschalteten Traueranzeige im Trauerregister durch Überweisung entrichten. Dies soll innerhalb von fünf Tagen erfolgen, da ansonsten bei verspäteten Zahlungen zusätzliche Kosten entstehen können.

Das Schreiben ist mit dem Bundesadler versehen und soll dadurch einen formellen Eindruck erwecken.
Im Kleingedruckten des Anschreibens steht dann Offerte vom ... (Datum) und ein Aktenzeichen.

Eine Anschrift oder Telefonnummer ist nicht aufgeführt. Fragen sollen ausschließlich an eine Mailadresse gerichtet werden. Im Impressum der Homepage wird eine Adresse in den USA angegeben.
Ferner befindet sich das angegebene Konto im Ausland.

Wir empfehlen hier allen angeschriebenen derartige Schreiben/ Angebote bzw. Rechnungen genauestens durchzulesen und dann den Nutzen zu beurteilen, bevor durch voreilige Überweisung einer vermeintlichen Gebühr ein nicht unerheblicher Geldbetrag überwiesen wird. In der Regel kann bei so einem Anschreiben von einem Betrugsversuch ausgegangen werden.

08.04.2014

Geburtsurkunde für einen Toten

Änderung der Personenstandsverordnung (PStV.) sorgt für Verwirrung

Vorsorge ist besser als sich hinterher Sorgen zu machen.

Eine Frage stellen sich seit November viele Angehörige von Verstorbenen. Warum um alles in der Welt braucht unser Opa oder unsere Oma nach dem Tod seine oder ihre Geburtsurkunde? Die Bestatter bringt diese neue Regelung regelmäßig in Erklärungsnot. Denn der Gesetzgeber schreibt seit dem 1. November 2013 im Paragraphen 38 der Personenstandsverordnung (PStV) vor, dass als Nachweis bei Anzeige eines Sterbefalles (neben einigen anderen Unterlagen) auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden soll. Bis Oktober letzten Jahres war das nur bei Ledigen notwendig, da diese noch keine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde hatten.

Nun stehen die trauernden Angehörigen unter Umständen plötzlich vor der Situation, dass von der 93-jährigen Oma noch eine Geburtsurkunde besorgt werden muss. Da hilft dann zwar der Bestatter mit seinen Kenntnissen und Kontakten weiter, aber so entstehen trotzdem Verzögerungen und Kosten. Aus diesem Grund weisen Bestatter Dirk Walter und die Standesämter auf die Änderungen hin. Schließlich kann man zu Lebzeiten noch in aller Ruhe eine Geburtsurkunde beantragen und sich sogar per Post zuschicken lassen. Die sollte im Familienstammbuch neben den anderen Urkunden wie der Heiratsurkunde aufbewahrt werden. Dann kann im Falle eines Todes der zuständige Standesbeamte schnell und unkompliziert die gewünschten Sterbeurkunden ausstellen.

01.04.2014

Firmentradition seit dem Kaiserreich

Wir feiern 120-jähriges Jubiläum

Eine Collage von Fotos aus 120 Jahren Firmengeschichte

Wenn am 1. April 1894 jemand dem damaligen Firmengründer Johann Walter gesagt hätte, dass seine Firma mal in der vierten Generation das 120-jährige Jubiläum feiert, wäre dieser sowohl stolz also auch skeptisch gewesen. Zu einer Zeit, als das Deutsche Kaiserreich von Wilhelm II. regiert wurde und noch weit von einem ersten Weltkrieg entfernt war, beschloss Johann Walter als Schreiner, fortan auch Bestattungen anzubieten. Wie so oft üblich haben im 19. Jahrhundert die Tischler die Särge gebaut und sich um einige Belange der Bestattung gekümmert. An den Umfang der Dienstleistungen, die heutige Bestatter und insbesondere Bestattermeister erbringen, war damals jedoch noch nicht zu denken. Der Firmengründer Johann Walter hat seine Firma später dann an seinen Sohn, ebenfalls Johann, übergeben. Der "Junior" (der auch schon vor vielen Jahren verstorben ist) führte die Geschicke der Firma durch den zweiten Weltkrieg hindurch und erweiterte ständig den Aufgabenbereich und die Dienstleistungen, des Unternehmens. Mehr und mehr der traditionellen Aufgaben der Nachbarn und Leichenwäscherinnen wurden vom Bestatter übernommen.

Als dritte Generation übernahm Helmut Walter den Betrieb wiederum von seinem Vater. Der Schwerpunkt der Firma verlagerte sich mehr und mehr in Richtung Bestattungen und in den 1970er Jahren wurde die Tischlerei Stück für Stück aufgegeben. Bis 1990 fertigte Helmut Walter zuletzt noch die Särge selbst, doch angesichts der ständig steigenden Anforderungen an die Dienstleistungen, die von den Angehörigen nachgefragt wurden und natürlich auch aufgrund von Industrialisierung in der Sargfabrikation wurde der Bau der Särge schließlich aufgegeben. Von da an konzentrierte sich Helmut Walter ausschließlich auf Bestattungen und die Erfüllung der Wünsche der Hinterbliebenen.

Seine Frau Ursula führte das Büro und die Buchhaltung und bildete sich schon 1985 zur Geprüften Bestatterin fort. Damit war sie die erste Geprüfte Bestatterin im Kreis Soest. Durch diese Orientierung auf die Qualität, Ausrichtung auf die Kundenwünsche und die Fokussierung auf die würdige und persönliche Bestattung wuchs das Unternehmen kontinuierlich. Schließlich wurde Ursula Walter 2001 einer der ersten Bestattermeisterinnen in ganz Nordrheinwestfalen. Im Jahr 2001 baute die Firma Walter die erste eigene Trauerhalle mit 80 Sitzpläzen, fünf Verabschiedungsräumen, einem Raum für die hygienische Versorgung der Verstorbenen nach neuestem Stand und Lager- und Büroräumen. Alles wurde zu der Zeit bereits barrierefrei und für Rollstuhlfahrer geeignet gebaut.

Mit der Übergabe des Unternehmens an seinen Sohn Dirk trat Helmut Walter am 1. Januar 2004 in die zweite Reihe zurück. Er war jedoch durch seine Erfahrung noch immer wichtiger Berater und seine helfende Hand ist noch immer sehr gefragt. Als neuer Inhaber in der vierten Generation, legte Dirk Walter bereits 2002 die Prüfung zum Geprüften Bestatter vor dem Bundesverband der Bestatter ab und machte schon im Jahr darauf seinen Bestattermeister - zu der Zeit der jüngste Bestattermeister in Nordrheinwestfalen.

Auch heute noch ist die Firma Bestattungen Walter ein Familienbetrieb. Neben dem Inhaber Dirk und seiner Frau Pat, sowie seiner Schwester Claudia, helfen auch noch die Eheleute und Senior-Inhaber Helmut und Ursula Walter in dem Unternehmen mit. Dazu sind noch ein Mitarbeiter, eine Auszubildende und zwei Aushilfen Teil des Familienunternehmens. Und die fünfte Generation könnte einmal die Geschickte der Firma leiten, doch dann nicht wie bisher vom Vater zum Sohn – denn das Inhaber-Ehepaar Dirk und Pat haben zwei Töchter.

14.01.2014

Zum Thema Verantwortung und regionale Ausrichtung

Ein toller Artikel, der uns aus dem Herzen spricht. Wir denken auch lokal und kaufen regional und wissen, wo unsere Särge und Urnen hergestellt werden. Bei Umbauarbeiten etc. kommen natürlich heimische Handwerker zum Zug und viele unserer Kunden kennen uns natürlich persönlich und teilweise schon seit Jahren.