Vorsorge

Vorkehrungen treffen

Die Beschäftigung mit dem Tod ist vielen Menschen eher unangenehm und wird daher oft gemieden. Die bedauerliche Folge davon ist das Versäumnis, zu Lebzeiten verbindliche Regelungen für die spätere Bestattung zu treffen. Die Hinterbliebenen sind in solchen fällen über ihre Trauer hinaus zusätzlich belastet. Wenn keine Angehörigen zurückbleiben, entscheiden häufig Fremde über sehr persönliche Fragen. Gerade in dieser Zeit der 'Single-Haushalte' ist es wichtiger denn je, sich über die Möglichkeiten der Vorsorge zu Lebzeiten zu informieren.

Wir schauen gemeinsam auf die persönliche Situation, beleuchten die Aspekte

  • Inhaltliche Bestattungsvorsorge - Also welche Wünsche zur Bestattung gibt es überhaupt?
  • Rechtliche Bestattungsvorsorge - Wer hat nach eintritt des Todes eigentlich über die Bestattung zu bestimmen oder sollte da etwas geregelt werden?
  • Finanzielle Bestattungsvorsorge - Wer bezahlt die Bestattung? Soll ich schon zu Lebzeiten etwas dazu regeln?

Wir entwerfen und besprechen mit Ihnen Verträge jeder Art. Ob für die Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine Seebestattung. Gerade für allein stehende Personen ist dies besonders wichtig.

Wir beraten Sie auch in Vorsorgefragen genau so sach- und fachgerecht, wie man es von uns als Meisterbetrieb erwartet. Über alle Dinge, die man bereits vorab klären kann, können Sie sich bei uns selbstverständlich unverbindlich informieren.

Durch die vertragliche Regelung zu Lebzeiten können sie sicherstellen, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie sie sich dieses gewünscht haben.

Dieser Vertrag kann (wenn die Situation es sinnvoll macht) mit dem Bestatter geschlossen werden und ist dann für beide Partner rechtsverbindlich. Wir sind verpflichtet, die von Ihnen in diesem Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen. Auch für die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten bieten wir bewährte Regelungen. Vorauszahlungen für den Vorsorgevertrag werden z. B. bei der Bestattungsvorsorge-Treuhand AG hinterlegt und gehören nicht zum Vermögen von Bestattungen Walter. Die Treuhand AG unterliegt dabei dem strengen deutschen Aktiengesetz.

Unabhängig von der Finanzierung der Bestattungskosten gibt es eine Reihe wichtiger Aspekte, die auf jeden Fall in einem möglichen Vertrag berücksichtigt werden sollten.

  • An welchem Ort soll die Bestattung stattfinden?
  • Welches Grab soll gewählt werden?
  • Wie ist die Grabpflege geregelt?
  • Welche Bestattungsart wird gewünscht?
  • Wer ist Ansprechpartner für den Bestatter oder die Behörden?

Auf jeden Fall sollte man rechtzeitig mit der Familie Wünsche und Gedanken besprechen, damit die Hinterbliebenen im Trauerfall den Wünschen des Verstorbenen entsprechen können.

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