Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Grabarten

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Wahl der Grabstelle zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Reihengrabstellen werden (wie der Name schon sagt) der Reihe nach auf dem gleichen Feld durch den Friedhofsträger vergeben. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Bei dieser Grabform wird jeweils nur ein Verstorbener in der Grabstelle bestattet und eine Verlängerung der Grabstelle oder eine spätere weitere Beisetzung in der Grabstelle sind ausgeschlossen. Dadurch kann das ganze Feld (eine Einheit von Gräbern auf einem Friedhof, meist abgegrenzt durch kleine Hecken) durch den Friedhofsträger auch nach Ablauf der gesamten Ruhefrist wieder komplett neu gestaltet werden.
 

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein flach in die Erde eingelassener Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für die Pflege des Rasens ist der Träger des Friedhofes verantwortlich. Durch diese Pflegekosten ist die Rasengrabstelle in der Regel ein wenig teurer als eine Grabstelle, die durch die Familie zu pflegen ist.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium (lat. Taubenschlag) wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, oder aufgesetzte Bronzebuchstaben, erinnert an die Verstorbenen. Diese Grabart ist komplett pflegefrei.

Die Erdbestattung

Eine Erdbestattung ist im Judentum und Christentum die ursprüngliche Form der Bestattung. Gerade durch die körperliche Bestattung von Jesus Christus und seine ebenfalls körperliche Auferstehung galt im Christentum diese Form der Beisetzung lange als die einzige Mögliche. Die von der Kirche propagierte Auferstehung der Toten am jüngsten Tag wurde bildlich verstanden. Seit den 1960er Jahren hat sich die offizielle Position jedoch geändert. Inzwischen ist bundesweit die Feuerbestattung die häufigste Bestattungsform.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist wünschenswert, die Willenserklärung kann jedoch auch durch die Familie abgegeben werden, wenn darin Einigkeit besteht. Vorgeschrieben ist in der Regel auch eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Dieser Vorgang dauert ca. 90 - 120 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. In der Aschekapsel befindet sich auch ein Schamottstein mit einer laufenden individuellen Nummer, der den ganzen Einäscherungsprozeß mit durchlaufen hat. Damit ist eine Verwechselung der Asche ausgeschlossen. Eine Vermischung von Aschen ist ohnehin gesetzlich streng verboten. Die Feuerbestattungsanlagen müssen so gebaut sein, dass dies technisch unmöglich ist. Bestattet wird die versiegelte Kapsel in der Regel in einer Zier- oder Schmuckurne, in die sie hingegeben wird.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine spezielle See-Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.

Bei einer Seebestattung mit Begleitung steht den Angehörigen des Verstorbenen das gesamte Schiff für die Zeit der Beisetzungsfahrt alleine zur Verfügung.

Die Urne wird bereits vor Eintreffen der Familie und Freunde an Bord gebracht, eventuell mit Blumenschmuck versehen und im Salon des Schiffes aufgebahrt. Auf Wunsch können hier auch persönliche Bilder und andere Gegenstände um die Urne herum aufgestellt werden. Die Flagge wird auf Halbmast gesetzt.

Die Angehörigen werden vom Kapitän an Bord begrüßt und erhalten einen genauen Überblick über den Ablauf der Fahrt.

Dann legt das Schiff ab und nimmt Kurs auf die Beisetzungsposition.

An der Beisetzungsposition angekommen stoppt das Schiff, die Schiffsglocke erklingt und der Kapitän trägt die Urne zum Heck des Schiffes, wo sie an der Reling aufgestellt wird. Die Angehörigen und Freunde versammeln sich am Achterdeck und der Kapitän hält eine Rede nach Seemannsbrauch.

Danach wird der Verstorbene verabschiedet und die Urne wird an einem Tampen ins Wasser gelassen.

Der Kapitän lässt die Schiffsmotoren an und dreht drei letzte Runden um das Bestattungsfeld. In dieser Zeit können die Trauergäste dem Meer einzelne Blumen, Blütenblätter oder auch Steine mit einem letzten Gruß übergeben. Es dürfen nur natürliche Materialien verwendet werden. Blumengestecke mit Metalldrähten, Stofftiere oder Kunststoffe sind aus Umweltschutzgründen nicht zugelassen. Beim letzten passieren der Position wird die Flagge gedippt und dann auf Vollmast gezogen. Die Schiffshupe ertönt dreimal lang – dies ist das Signal „Gute Reise“.

Danach dreht das Schiff ab und nimmt wieder Kurs auf den Hafen.

Quelle teilweise: www.dsbg.de